Ob früher alles besser war, ist umstritten; dass es früher manchmal einfacher war, eher nicht. Auch die Auswirkungen des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) bieten an diesem Punkt prägnantes Anschauungsmaterial: Obwohl die Einführung dieses Gesetzeswerkes ohne Zweifel ein wichtiger Schritt war, um die Möglichkeiten der außergerichtlichen Sanierung in Deutschland zu stärken, bringt die Anwendung der neuen Prinzipien verschiedene Herausforderungen mit sich. Nicht alle davon sind mit dem klassischen Instrumentenkasten der Restrukturierung ohne weiteres abgedeckt.
Ein – vielleicht nicht unmittelbar offensichtliches – Beispiel ist die Einführung der 24-Monats-Perspektive für die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Zwar steht das Thema Liquiditätsplanung in einem Turnaround-Kontext immer im Fokus, jedoch sind die betrachteten Zeiträume dabei typischerweise andere: Neben der 13-Wochen-Planung, die die kurzfristige Perspektive abdeckt und über eine direkte Prognose der Ein- und Auszahlungen ermittelt wird, kommt in der Regel noch eine indirekt abgeleitete Kapitalflussrechnung für den gesamten Sanierungszeitraum hinzu. Diese erstreckt sich als Bestandteil der integrierten Unternehmensplanung normalerweise auf rund drei Jahre.
Nun könnte man meinen, das Problem sei nur ein scheinbares, schließlich sind 24 Monate kürzer als drei Jahre, und insofern ließe sich einfach die besagte indirekte Kapitalflussrechnung verwenden. Hierbei treten jedoch mindestens zwei Probleme auf:
- Integrierte Geschäftsplanungen werden typischerweise auf konsolidierter Basis erstellt, so dass die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit einzelner Legaleinheiten, wie sie im StaRUG-Kontext erforderlich ist, nicht unmittelbar mitgeliefert wird. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn ein Cash Pool vorliegt, denn auch dessen uneingeschränkte Fortführung kann gerade in schwierigen Fällen nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.
- Die typische Aktualisierungsfrequenz einer integrierten Geschäftsplanung liegt, da hier in der Regel eben ein konsolidierter Abschluss vorliegen muss, bei drei Monaten. Damit ist sie tendenziell zu niedrig, um den Anforderungen einer regelmäßigen Überwachung der Liquidität über einen Zeitraum von 24 Monaten durch die Geschäftsleitung zu genügen.
Um diese Probleme zu lösen, erscheint es vernünftig, eine weitere Planung zu etablieren, ohne gleichzeitig die Geschäftsverantwortlichen mit einer nochmals neuen, dritten Ermittlungssystematik zu überfordern. Hier ist, neben Pragmatismus, vor allem Erfahrungswissen erforderlich, welches zum Glück in der Regel auch bei neuen, aber artverwandten Themen eine gute Richtschnur des Handelns liefert. Und dann geht es.