Die Ausgansgssituation

In den Jahren 2006 bis 2012 operierte ein Kartell aus verschiedenen Logistikunternehmen auf Transportrouten in und aus der EU. Einige Regulierungsbehörden fanden sogar Anzeichen, daß die Verwicklungen auf bestimmten Routen bereits bis 1997 zurückreichen.

Der Fall gründete auf bestehenden Wettbewerbsrechtsentscheidungen von außerhalb der EU sowie der Entscheidung der EU Kommission von Februar 2018. Wir berieten dabei einen namhaften Automobilhersteller bei seiner Schadenersatzklage gegen das RoRo Kartell. Im Zuge dessen wurden wir als Quantum-Experten vor dem britischen Berufungsgericht bestellt, und unterstützten unseren Klienten bei den damit verbundenen Schlichtungsverfahren.

Unser Lösungsansatz

Wir analysierten die Auswirkungen des weltweiten RoRo-Kartells auf die Preisgestaltung für Seetransportdienstleistungen gegenüber unserem Klienten. Wir legten fundierte wirtschaftliche Analysen zur Untermauerung der Schadenersatzforderung vor, einschließlich einer Schätzung der kartellbedingten Preisüberhöhung, einer Schätzung möglicher Weiterverkaufspreise und einer daraus resultierenden Schätzung des Gesamtschadens.

Unser Team konnte dabei auf die gesammmelte Expertise in Betriebswirtschaft, Wirtschaftsprüfung, Datenanalyse und Einkauf aus unserem Geschäftsbereich Automotive zurückgreifen.

Ergebnisse

Unsere Arbeit war entscheidend für den Rechtsstreit und bildete die Grundlage für Schiedsgespräche des Klienten mit den Kartellanten. Der Fall wurde vor der Verhandlung beigelegt. 

 

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