Bei der Umsetzung von Betriebsänderungen steht die Nutzung von Transferinstrumenten – Transferagentur oder Transfergesellschaft – häufig auf der Agenda. Oftmals werden sie von der Arbeitnehmerseite ins Gespräch gebracht. Manche Arbeitgeber sehen sie aufgrund der Zusatzkosten eher kritisch, bei anderen sind sie seit geraumer Zeit geübte Praxis.
Im Kern geht es dabei um die Qualifizierung von durch Arbeitsplatzverlust bedrohten Mitarbeitern. Im Vordergrund steht zumeist der Wunsch der Arbeitnehmerseite nach der Nutzung einer Transfergesellschaft, in der betroffene Mitarbeiter nach Unterzeichnung eines dreiseitigen Vertrages für längstens 12 Monate bleiben und qualifiziert werden können. Sie erhalten dort Kurzarbeitergeld (60/67%) und in der Regel eine Aufzahlung auf 80% des letzten Nettoverdienstes. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Aufzahlung, sämtliche Sozialversicherungskosten, die Kosten der Qualifizierung und die administrativen Kosten. Eine Daumenregel besagt: Ein Monat im Unternehmen finanziert zwei Monate in der Transfergesellschaft.
Insbesondere bei größeren Betriebsänderungen können die Kosten einer Transfergesellschaft zweistellige Millionenbeträge erreichen, einer der Hauptgründe für die häufig anzutreffende Ablehnung durch die Arbeitgeberseite. Nach unseren Erfahrungen sollten sich Arbeitgeber dennoch aktiv mit dieser Variante beschäftigen, birgt sie doch auch Vorteile in der Umsetzung und Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren:
- Die Bereitschaft zur Finanzierung einer Transfergesellschaft kann bei Verhandlungen den Durchbruch bedeuten und die Umsetzung beschleunigen
- Klageverzicht im dreiseitigen Vertrag minimiert Kündigungsschutzprozesse und die damit verbundenen Kosten
- Flexible Übertrittstermine erlauben eine Umsetzung entlang des jeweiligen Kapazitätsbedarfs
- Kündigungsfristen werden nicht voll ausgeschöpft und finanzieren die Kosten der Transfergesellschaft
- Kostenersparnis durch Sprint-Prämien bei vorzeitigem Verlassen der Transfergesellschaft
Wir gehen davon aus, dass die Transferinstrumente während der Transformation der deutschen Unternehmenslandschaft zukünftig eine noch größere Rolle spielen werden. Abzuwarten bleibt jedoch, ob eine neue Bundesregierung die aktuellen Regelungen für alle Beteiligten attraktiver gestalten wird, zum Beispiel durch die Gestattung der direkten Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitgeber – dies ist aktuell nicht möglich – nach einer Umqualifizierung.